Für die Verbandsversammlung gelten vor dem Hintergrund der aktuellen Lage (SARS-CoV-2) und der entsprechenden Landesverordnung vom 23.11.2021 Zugangsvoraussetzungen (3-G-Zugangsmodell) und Verhaltensregeln, die zu beachten sind. Dazu gehören u.a. das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und das Einhalten eines Mindestabstandes zu anderen Personen von 1,5 Metern. Die Teilnehmerzahl nicht angemeldeter Gäste ist durch die räumlichen Gegebenheiten begrenzt.