Neben der 1. Lesung des Haushaltes für 2023 nahm die Verbandsversammlung den Geschäftsbericht für die Jahre 2019 und 2020 entgegen. Außerdem wurde eine Übergangsregelung zur Neuverpachtung von Landwirtschaftsflächen beschlossen, die zum Ziel hat, die Verpachtung zu einem kontinuierlichen Prozess umzugestalten. In den Vorjahren musste die Verpachtung zu einem bestimmten Stichtag über die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche von ca. 3.100 Hektar organisiert werden, was erhebliche Umsetzungszeiträume zur Folge hatte.