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Grünlandbewirtschaftung

Handlungsfelder Grünlandbewirtschaftung

Zur Akzeptanzschaffung für die umzusetzenden Naturschutzbelange wurde schon mit Beginn des Naturschutzgroßprojektes die Zusammenarbeit mit den zumeist regional ansässigen Landwirtschaftsbetrieben als Leitlinie definiert, was letztlich auch eine wesentliche Grundlage für den Erfolg des Vorhabens war. Vor diesem Hintergrund sind heute ca. 3.100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche an ca. 60 Landwirtschaftsbetriebe unterschiedlichster Größe verpachtet. Die Verpachtung des Grünlandes erfolgt unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten. Darüber hinaus sind Gewässer mit ihren Randstreifen sowie Gehölze komplett von der Verpachtung und damit auch von der Nutzung ausgenommen. Wiesen und Weiden können unter diesen Voraussetzungen in bestimmten Perioden zweimal im Jahr gemäht oder bei reduzierter Beweidungsdichte (bis max. 1,8 GVE/ha) beweidet werden. Die Kombination als Mahd-Weide-Nutzung ist ebenfalls möglich.

Halboffene Weidelandschaft Röwitz

Als längerfristige Modellversuche angelegt, werden aktuell auf zwei größeren Flächenkomplexen alternative Nutzungskonzepte umgesetzt. Es handelt sich hier um eine ganzjährige Beweidung mit robusten Weidetieren (Rinder, Pferde) auf Grundlage einer sehr geringen Beweidungsdichte (unter 0,5 GVE/ha), was im Naturschutz als Konzept der Halboffenen Weidelandschaft bezeichnet wird. Die Tiere haben auf der Fläche Zugang zu Gehölzen und Gewässern. Sie nehmen durch Verbiss und Beweidung Einfluss auf Sukzessionsvorgänge und können so eigendynamische Entwicklungen in der Fläche auslösen. Die von Heckrindern (Auerochsen) bzw. von Huzulen beweideten Komplexe umfassen jeweils ca. 25 Hektar (Halboffene Weidelandschaft Röwitz, Halboffene Weidelandschaft Jahrstedt-Steimke). Die Bewirtschaftung der Flächen wurde von regional ansässigen Landwirten auf Grundlage angepasster Pachtverträge übernommen.

Handlungsfelder Grünlandbewirtschaftung

Die Bewirtschaftung der gebietstypischen Moordammkulturen, das sind 25 bis 30 Meter breite Grünlandstreifen zwischen mit Strauchvegetation und Schilf bewachsenen 2 bis 3 Meter breiten Gräben, stellt vor besondere Herausforderungen. Zum Erhalt der wertvollen Grünlandlebensräume muss die Grabenrandvegetation in Abständen von 8 bis 12 Jahren regelmäßig auf den Stock gesetzt, d.h. zurückgeschnitten werden. Die zwischen den Dammgräben liegenden Wiesenstreifen, die sogenannten Dämme, würden ansonsten in kurzer Zeit vollständig verbuschen.

Handlungsfelder Grünlandbewirtschaftung

Auf den Flächen, die in das Grünlandmonitoring eingebunden sind (Monitoringflächen), findet die Bewirtschaftung unter besonderen Rahmenbedingungen statt. Aufgrund angepasster Pachtverträge mit speziellen Festlegungen zu Nutzungsarten und -terminen sowie Regelungen zur Information und Abstimmung mit dem jeweiligen Pächter, können die Kartierungsergebnisse direkt in Bezug zur Bewirtschaftung gesetzt werden, Auswirkungen erkannt und Lösungsmöglichkeiten erprobt werden. Die Auswertungsergebnisse sollen großflächig in die Gebietsbewirtschaftung eingebracht werden.

 

 

Bild folgt: Streuobstwiese

Die als Gartenrelikte alter Kolonien, d.h. von Siedlungsstandorten im Außenbereich, vorkommenden Obstwiesen wurden vielfach mit Neuanpflanzungen ergänzt und konnten so zu Streuobstwiesen entwickelt werden. Die Grasmahd erfolgt auf diesen Flächen als einmalige späte Mahd erst im August durch die Natur- und Landschaftspfleger des Zweckverbandes ohne Maschineneinsatz.

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