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Wald- und Gehölzpflege

Handlungsfelder Wald und Gehölzpflege

Auf der Waldfläche des Zweckverbandes (ca. 480 Hektar) wurde die forstliche Bewirtschaftung eingestellt und eine natürliche Waldentwicklung eingeläutet. Die Waldränder grenzen dabei zumeist schroff an benachbarte Nutzugsbereiche, wie Grünland oder Acker, an. Um gestufte Waldränder zu entwickeln, wurden in der Vergangenheit an zahlreichen dieser Grenzlinien dem Wald vorgelagerte Strauchpflanzungen vorgenommen, die bis zu 20 Meter breite, struktur- und habitatreiche Waldrandstreifen darstellen. Die zahlreichen beerentragenden Blühsträucher, wie Weißdorn, Pfaffenhütchen, Schneeball u.a., tragen vor allem im Hinblick auf Insekten und Singvögel zur Erhaltung und Entwicklung von Artenvielfalt bei.

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Streuobstwiesen zeichnen sich vor allem durch ihren Bestand an Hochstämmen aus. Oftmals handelt es sich um alte Obstsorten, die an bestimmte lokale Gegebenheiten angepasst sind und aufgrund ihrer Vitalität und Resistenz ein hohes Alter erreichen können. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist v.a. der Blühaspekt hervorzuheben, der eine Vielzahl von Insekten anlockt, die dann auch vom Fruchtfall, hier v.a. Wespen, profitieren. Die Beerntung der Bäume steht nicht im Vordergrund, wird aber bei gutem Ertrag auch vorgenommen. Die Pflege der Streuobstwiesen bzw. der Obstgehölze besteht in erster Linie im möglichst langen Erhalt der alten Bäume. Diese haben aufgrund ihres knorrigen Wuchses ein breites Angebot an Bruthöhlen und Wochenstuben für die unterschiedlichsten Tierarten, z.B. höhlenbrütende Vogelarten, Fledermäuse oder den Siebenschläfer. Daher werden auch abgestorbene Bäume oder Baumteile nicht sofort entfernt. Ab und an ist auch mal wieder ein Baum zu ersetzen, der in seinen ersten Jahren natürlich auch eine entsprechende Pflege erhält, um ein stabiles Kronengerüst ausbilden zu können.

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Die Moordammkulturen, ursprünglich als völlig gehölzfreies Grünland angelegt, bestanden aus 20 bis 30 Meter breiten Grünlandstreifen, den Dämmen, und dem jeweils zwischen den Dämmen liegenden 3 bis 4 Meter breiten Verdunstungsgraben, dem Dammgraben. In der Folge entwickelte sich je nach Nutzungsregime an und in den Gräben auch höher wachsende Vegetation, wie Schilfstreifen oder Weidenstrauchwerk. Da dieses Naturangebot in der Neuzeit keine Nutzer mehr hatte, wurde die Pflege der Moordammkulturen im Hinblick auf die Freihaltung des Grünlandes immer aufwendiger und kostspieliger und damit letztlich problematisch. Zum Erhalt der aquatischen Grabenlebensräume wie auch der wertvollen Wiesenlebensräume muss die Grabenrandvegetation in Abständen von 8 bis 12 Jahren regelmäßig auf den Stock gesetzt, d.h. zurückgeschnitten werden. Aufgrund des erheblichen Flächeneigentums und der damit verbundenen Koordinierungsmöglichkeiten konnte durch den Zweckverband in den letzten Jahren ein auf Technikeinsatz basierendes Nutzungssystem etabliert werden. Die Strauchvegetation, hier vor allem Grauweidengebüsche, werden bei Erreichen eines Alters von maximal 10 bis 12 Jahren in einigem Abstand über dem Erdboden maschinell abgeschnitten und das Reisig gehackt, d.h. zu Hackschnitzeln verarbeitet. Das gewonnene Material wird durch beauftragte Dienstleister zur energetischen oder industriellen Verarbeitung an entsprechende Unternehmen weitergegeben.

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Die Wege sind im Gebiet meist von Hecken gesäumt. Zur Gewährleistung des landwirtschaftlichen Verkehrs ist ein Mindestmaß an Pflegemaßnahmen unerlässlich. Es stellt sich daher die Frage nach dem wie. Der Profilschnitt über die Außenseiten soll vermieden werden. Diese Technik führt letztlich zur Auslichtung und Überalterung, d.h. zum Funktionsverlust der Hecke. Wiederaustreibende Gehölze werden daher regelmäßig, in Abständen von mehreren Jahren auf den Stock gesetzt. Das bedeutet, die Sträucher werden in einer Höhe von 20 bis 30 Zentimeter über dem Boden abgeschnitten, so dass sie im nächsten Jahr wieder austreiben können und der Wachstumszyklus der Hecke von neuem beginnt.

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